WAB-Kurse bei WAB Zentralschweiz AG in Ruswil
WAB ist die Abkürzung von Weiterausbildung
Gemäss der Neuregelung im SVG, welche seit dem 1. Dezember 2005 in Kraft ist, wird der Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nicht mehr definitiv, sondern auf Probe für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Als Neulenkerin oder Neulenker sind Sie verpflichtet, einen obligatorischen Weiterbildungstag (WAB Kurs) zu absolvieren. Es gilt folgende Regelung:
- Neulenkende mit dem Prüfungsdatum VOR dem 01.01.2020, müssen ihren WAB Kurs vor dem Ablauf des Führerausweises auf Probe (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.
- Neulenkende mit dem Prüfungsdatum NACH dem 01.01.2020, müssen ihren WAB Kurs im ersten Jahr nach der bestandenen Führerprüfung absolvieren.